eBund.ch: unbrauchbar

Dieses Wirrwarr aus Bund- und anderen Artikeln ist absolut nicht Benutzerfreundlich!

Es ist zum aus-der-Haut-fahren. Die Website meiner Lieblingszeitung, des «Bund», ist ganz und gar unbrauchbar. Seitdem sie in die espace.ch-Seite hineingewurstelt wurde, dem «Berner Modell» sei dank, finde ich nichts mehr. Ich wollte heute einmal meine Meinung über den Feinstaub kundtun. Was würde besser dazupassen, als das Titelbild des heutigen Bundes, die Stadt Bern in einer dichten Smog-Wolke? Ja, und nun suche dieses Bild mal auf der eBund.ch-Website! Keine Chance. Als Hauptartikel begrüsst mich eine Geschichte über den Todespfleger von Luzern, bei den aktuellsten News werde ich auch nicht fündig, die «Bilder des Tages» enthalten das Gewünschte nicht, und sowieso ist mir völlig unklar, ob ein Link nun auf einen Artikel des «Bund» verweist, oder auf einen der «BZ» (oder von mir aus eine der anderen Zeitungen der Espace Media Groupe). So eine chaotische Seite. So mühsam. Nun bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als das Bild einzuscannen. Oder mache ich mich so der Urheberrechtsverletzung schuldig?

9 thoughts on “eBund.ch: unbrauchbar”

  1. a) e-Bund: Schreib denen das! Schliesse mich Deiner Meinung an.
    b) Bild: Einscannen ist kein Problem, der urheberrechtliche Haken liegt darin, was Du dann damit anstellen willst! Auf den Blog posten ohne das Verwendungsrecht erhalten zu haben fände ich recht mutig.
    c) Feinstaub: Überlege mir, in der Migros so Heimwerkeratemschütze zu kaufen und öffentlich zur Schau zu stellen, erstens als Schutz zweitens so zum zeigen, was es geschlagen hat und so.

  2. a) schreiben ist mit aufwand verbunden… evtl. später.
    b) eigentlich wollte ich es schon posten, aber wenn du als jurist das «mutig» findest, finde ich als gesetzes-analphabet dies tollkühn — und lasse es bleiben
    c) das habe ich mir auch schon überlegt 🙂 ich glaube sogar, in unserem keller hätten wir noch solche dinger!

  3. Da muss ich mich doch auch noch melden:

    Der Urheberrechtsschutz an Fotografien ist durchaus ein umstrittenes Thema. Anerkannt ist immerhin, dass es sich bei einer Fotografie um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln kann (vgl. Art. 2 Abs. 2 Lit. g). Umstritten ist hingegen, welche Anforderungen an die Individualität i. S. v. Art. 2 Abs. 1 URG zu stellen sind. Bei (Presse-)Fotografien dürfte das blosse «abknippsen» der Realität nicht genügen. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schöpfer gewisse gestalterische Elemente einbringt. Die (individuelle) Fotografie muss sich also von anderen Fotografien in der hypotetisch gleichen Ausgangslage unterscheiden. Ob dies beim erwähnten Bild der Fall ist, dürfte fraglich sein.

    Nun, selbst wenn der Schutz des Werkes angenommen wird, wäre weiter fraglich (und wiederum umstritten), inwiefern ein Zitatrecht (gem. Art. 25 URG) auch für Bilder gilt. Da du aber das Bild nur als Nebeninhalt, quasi zur Ausschmückung deines Beitrages verwenden möchtest, dürfte die Nutzung zulässig sein.

    Fazit: Der urhebberrechtliche Schutz der besagten Fotografie ist fraglich, zudem dürfte ein gesetzliches Nutzungsrecht gemäss URG 25 gegeben sein. Also publizier das Bild! Im besten Fall erzwingst du einen Präzendenzfall 😉

  4. ÜÜÜhhh mir kommt noch was in den Sinn:

    Du hast natürlich auch ein Nutzungsrecht aufgrund von URG 28, weil es sich um die «Berichterstattung über ein aktuelles Ereignis» handelt! Dieser Artikel erfasst (unumstrittenerweise) auch Bildzitate.

  5. na, in dem fall will ich’s mal versuchen. und wenn mir eine richterliche verfügung ins haus flattert, kann ich das bild ja immer noch entfernen, nicht wahr. notfalls kenne ich ja 3 potente juristen/anwälte in spe, die auf meinem blog ab und zu zu gast sind und mir in rechtlichen dingen auskunft erteilen könnten! 😀

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