Was es nicht alles gibt! Ich zitiere aus Artikel 92, Unpfändbare Vermögenswerte:
Unpfändbar sind:
(…)
4. nach der Wahl des Schuldners entweder zwei Milchkühe oder Rinder, oder vier Ziegen oder Schafe, sowie Kleintiere (…)
Sollte ich jemals gepfändet werden, möchte ich lieber meine zwei Milchkühe behalten, die Schafe dürfen Sie ruhig mitnehmen, danke! 🙂