Weisst du, was Gelée royale ist? Art. 206a der Lebensmittelverordnung lehrt uns:
Gelée royale ist das Sekretionsprodukt des Schlunddrüsensystems der Arbeiterbienen.
So weit, wo gut. In Art. 206b steht dann:
Gelée royale kann auch als «Weiselfuttersaft», «Königinnenkost» oder «Königinnenfuttersaft» bezeichnet werden.
Mache ich mich nun strafbar, wenn ich Gelée royale — nur als Beispiel — als Bienensöifer bezeichne?