SR 817.02 Art. 206b Sachbezeichnung (Lebensmittelverordnung)

Weisst du, was Gelée royale ist? Art. 206a der Lebensmittelverordnung lehrt uns:
Gelée royale ist das Sekretionsprodukt des Schlunddrüsensystems der Arbeiterbienen.

So weit, wo gut. In Art. 206b steht dann:
Gelée royale kann auch als «Weiselfuttersaft», «Königinnenkost» oder «Königinnenfuttersaft» bezeichnet werden.

Mache ich mich nun strafbar, wenn ich Gelée royale — nur als Beispiel — als Bienensöifer bezeichne?

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