SR 817.02 Art. 206b Sachbezeichnung (Lebensmittelverordnung)

Weisst du, was Gelée royale ist? Art. 206a der Lebensmittelverordnung lehrt uns:
Gelée royale ist das Sekretionsprodukt des Schlunddrüsensystems der Arbeiterbienen.

So weit, wo gut. In Art. 206b steht dann:
Gelée royale kann auch als «Weiselfuttersaft», «Königinnenkost» oder «Königinnenfuttersaft» bezeichnet werden.

Mache ich mich nun strafbar, wenn ich Gelée royale — nur als Beispiel — als Bienensöifer bezeichne?

Google Maps

Mit Google Maps die Welt aus der Vogelperspektive zu erkunden kann ganz schön spannend sein!

Ich habe heute mal ein wenig die Welt von oben angeschaut. Mit Google Maps ist das ja kein Problem. Und wie ich dann so über Paris hinwegfegte, nachdem ich bereits Venedig und Rom besucht hatte, ging mir durch den Kopf, wie genial das doch sein muss, wenn man so einen Eiffelturm bei sich in der Stadt stehen hat! So eine gewaltige Eisenkonstruktion, mit diesen 4 Beinen untenherum, die sich in elegant geschwungener Linie zu eine Spitze vereinen, sowas gibt’s kein zweites Mal auf diesem Planeten! Oder?

So, nun suche ich noch den Taj Mahal.

Firefox T-Shirt

Hätt‘ ich ’ne Kreditkarte, ich würd‘ mir umgehend so ein T-Shirt kömerlen, Grösse M. Da ich aber keine Kreditkarte besitze, spare ich die 17 Dollares americanos.
Hast du eine Kreditkarte? Akzeptierst du schweizer Franken? Dann setz‘ dich mit mir in Verbindung!

Nachtrag: Es ist eine Freude, einen lieben Bruder im Urin zu haben! Schon in Bälde werde ich demnach aller Wahrscheinlichkeit nach in einem edlen marineblauen Firefox-T-Shirt auf dieser Erde wandeln können!